Montag, 28. Januar 2013

kostbar

Am 21.11.2008 kam das Kind zu uns, nachdem es und seine Geschwister aus dem Haushalt der leiblichen Eltern genommen worden waren.

Am 11.03.2009 bereits fragte uns die Mitarbeiterin des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis, ob wir bereit seien, das schwer kranke Kind bei uns in der Familie auf Dauer zu behalten.
Ja, das waren wir.


In der Stellungnahme der damals zuständigen Sozialarbeiterin des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis heißt es daher im Mai 2009:

"Entgegen der ursprünglichen Einschätzung von Ärzten macht er erhebliche gesundheitliche Fortschritte. Zudem entwickelte L. eine feste Bindung zu Frau Rabenschlag...Das Kind hat eine sichere Bindung aufgebaut. Seitens des Jugendamtes wurde mit der Pflegefamilie besprochen, dass ein Verbleib in der Familie für das Kindeswohl erforderlich ist...dass er in der Pflegefamilie Rabenschlag bleiben soll."

Ebenso schreibt sie im Februar 2010:

"Aus der Sicht des Jugendamtes ist es für das physische und psychische Wohl von L. unumgänglich, ihm seine stabilen sozialen Beziehungen zu erhalten und eine Unterbringung in der Pflegefamilie auf Dauer zu gewährleisten."


Am 11.03.2011 beschließt das Amtsgericht Speyer:
Zur Beweiserhebung, ob eine Rückführung des Kindes in den Haushalt der leiblichen Eltern verantwortet werden könne, solle ein schriftliches Gutachten erstellt werden.

In diesem Beschluss vom 11.03.2011 heißt es weiter:
"...Seit November 2008 befindet sich L. in der Pflegefamilie. Das Jugendamt hält seinen Verbleib dort für erforderlich..." 
(Hervorhebung durch die Blogschreiber)


Zu diesem Zeitpunkt waren wir, die Pflegefamilie, noch keine Verfahrensbeteiligten. 
Juristisch lief die Sache zwischen dem Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis und den leiblichen Eltern.

Das Gutachten wurde erstellt auf Beschluss des Amtsgerichts Speyer.--


In der vergangenen Woche kamen zwei Rechnungen bei uns an, datiert vom 21.01.2013:

Nach der 

Kostenberechnung in der Sache:
Amtsgericht Speyer
Jugendamt Rhein-Pfalz-Kreis gegen die leiblichen Eltern
bitten wir Sie, die rückseitig berechneten und näher bezeichneten Gerichtskosten in Höhe von

2001,43 EUR

binnen zwei Wochen ab Zugang dieser Rechnung zu bezahlen.

Rückseitig berechnet:

Verfahrensgebühr                       44,50
Sachverständigenauslagen      7961,22
                                            ----------------
                                              8005,72
zu tragen sind 1/4                   2001,43


Wie gesagt kam diese Rechnung zweimal; 
an jede von uns Pflegemüttern eine; gleichen Inhalts:







Das wertvolle Gutachten, das wir nun laut Beschluss des Oberlandesgerichts Zweibrücken bezahlen sollen, ist am 01.07.2012 in unserem Kamin verbrannt.

Beweisfoto:


4002,86 EUR



*

Donnerstag, 24. Januar 2013

Dreizehn Wochen



Auf diesem Foto, 
Kind, 
fühlen deine Hände den ersten Schneeball.
Es war im Februar 2009;
du warst elf Monate alt;
seit drei Monaten lebtest du bereits bei uns.
Wir konnten schon Spaziergänge unternehmen
ohne den transportablen Sauerstofftank,
den wir in der ersten Zeit immer dabei hatten.
Nach den vielen Krankenhausmonaten
stauntest du vor allem über die großen Bäume hier in unserem Wald.
Und wir waren froh, 
dass ihr Sauerstoff für die Regeneration deiner Lunge sorgte.
Bei jedem Wetter waren wir draußen.


*


Zu unserer an den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz
gerichteten Petition haben wir auf dessen Aufforderung 
umfangreich schriftlich weitere Sachverhalte angeführt.
Ebenso haben zwei Menschen, die die Petition mit unterzeichneten,
 Informationen und Stellungnahmen an Herrn Burgard,
den Bürgerbeauftragten, geschickt.

Herr Burgard schreibt,
er werde all dies in seine Ermittlungen einbeziehen.


*




Donnerstag, 17. Januar 2013

Zwölf Wochen


Seit jenem Donnerstag, heute vor zwölf Wochen,
hüten wir hier eine Kerze für dich, Kind.
Sie steht auf dem Esstisch an deinem Platz.
Bei der Kerze haben sich viele kleine Geschenke gesammelt,
die uns Menschen für dich gaben
oder Schätze, die wir für dich fanden.
Zweige einer großen strahlenden Kiefer sind auch dabei;
eine sonnengelbe Blume ebenso, die uns eine Frau schenkte.
Dein Stuhl steht an deinem Platz.
Die Kerze ist diesmal so geschmolzen,
dass eine kleine Figur entstanden ist, die sich über das Licht beugt.



*






Dienstag, 8. Januar 2013

unterwegs



Heute erhielten wir bereits die Antwort des Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, Herrn Dieter Burgard, dem wir am 30.12.2012 unsere Petition eingereicht hatten.


Der Bürgerbeauftragte schreibt am 7.1.2013:

Sehr geehrte Frau Rabenschlag,

in vorbezeichneter Angelegenheit liegt mir nunmehr die Stellungnahme der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises vor.

Nach deren Feststellungen sind Sie als sonderpädagogische Pflegestelle anerkannt und wurden insoweit auch im Rahmen der Bereitschaftspflege in Anspruch genommen. Im vorliegenden Fall hat die Herkunftsfamilie des Pflegekindes die Rückführung in den elterlichen Haushalt beim Familiengericht beantragt.

Die Amtsgerichte Speyer und Neustadt an der Weinstraße sowie das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken haben sich mit dieser Angelegenheit hinreichend befasst und die Rückführung in die Herkunftsfamilie beschlossen.

Dies wurde ferner auch in einem ausführlichen psychologischen Gutachten empfohlen. Um eine "sanfte" Rückführung zu erreichen, hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken Sie ferner verpflichtet, die Rückführung des Kindes aktiv zu fördern und zu begleiten.

Da Sie jedoch anstreben und auch gegenüber dem Gericht mitteilten, das das Kind bei Ihnen in der Pflegefamilie verbleiben müsse, da Ihrer Auffassung nach eine Rückführung in die Herkunftsfamilie keinesfalls in Betracht komme, wurde das Kind in einer anderen Bereitschaftspflegefamilie untergebracht. Dies war zum Wohl des Kindes erforderlich, um die durch die Gerichte beschlossene Rückführung zu gewährleisten. Aktuell wurde durch Sie beim Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße abermals ein Verfahren zur Rückführung des Kindes in die Pflegefamilie eingeleitet.

Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat in der am 18.12.2012 stattgefundenen mündlichen Verhandlung Ihren Antrag auf Rückführung in die Pflegestelle abgelehnt und nach Anregung des Jugendamtes die Rückführung in die Herkunftsfamilie bereits zum 21.12.2012 im Hinblick auf das Wohl des Kindes befürwortet. Die Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße wird in den nächsten Tagen den Beteiligten schriftlich zugestellt werden.

Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Nachricht geben zu können.

Nach den mir vorliegenden Informationen kann das Vorbringen der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises derzeit nicht beanstandet werden.

Dennoch möchte ich Ihnen Gelegenheit geben, sich zum Ergebnis der Ermittlungen zu äußern.

Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
                                                                                                                                                


Peter Schöpflin
stellv. Bürgerbeauftragter
                                                                                                                                                            









Donnerstag, 3. Januar 2013

Zehn Wochen


Heute vor zehn Wochen, nämlich am Donnerstag, den 25.10.2012,
wurde L. vor unserem Haus auf offener Straße
abrupt und unangekündigt in ein fremdes Auto gesetzt und weggebracht.

Ausführende dieser Tat waren eine Mitarbeiterin des Jugendamts Rhein-Pfalz-Kreis und eine Mitarbeiterin des LuZIE (Ludwigshafener Zentrum für individuelle Erziehungshilfen).
Sie gaben an, L. zum Amtsarzt bringen zu wollen. 
Nach der Untersuchung beim Amtsarzt wurde L. in eine andere Pflegefamilie gebracht.

Bei uns, seiner sozialen Familie, hat L. gelebt, seit er acht Monate alt war und schwer krank zu uns kam. Er ist jetzt vier Jahre und neun Monate alt.

Das Jugendamt hat uns vorgeworfen, wir gefährdeten das Kindeswohl, da wir L. davor schützen wollten, sein Leben und seine Bindung an uns, seine soziale Familie, in der er aufgewachsen ist, abbrechen zu müssen.

L. hat immer wieder und ganz deutlich uns gegenüber geäußert, dass er nicht von uns weg wolle.
Diese Reaktion ist menschlich und psychologisch gesehen nur zu gut verständlich, da wir seine Hauptbezugspersonen sind.
L's Äußerungen wurden nicht ernst genommen; auch seine besondere biographische Situation wurde nicht in den Mittelpunkt gestellt.
Bevor er zu uns kam, war er monatelang im Krankenhaus, hat also auch damals nicht in seiner Herkunftsfamilie gelebt.

Nachdem L. am Abend des 25.10.2012 nicht zu uns zurückgebracht worden war, gingen wir am nächsten Morgen zuerst zur Polizei. Gegen eine vom Jugendamt ausgeführte Kindesentführung konnte die Polizei nichts tun.

Auf gerichtlichem Weg erhielten wir den Vorwurf der "massiven Kindeswohlgefährdung" (durch uns, da wir nicht wollten, dass L. aus seinem Leben gerissen würde!!!) schriftlich.

Der vom Gericht für L. bestellte Verfahrensbeistand hatte den Auftrag, mit allen Beteiligten sich in Verbindung zu setzen.
Mit uns hat er nicht ein einziges Wort gesprochen.


Ein weiteres Mal sei die Diplompsychologin Irmela Wiemann zitiert:

"Vorrang muss bei der Entscheidung einer Rückführung in erster Linie die seelisch soziale Zugehörigkeit eines Kindes haben... 
Hat das Kind seine Herkunftsfamilie schon früh verlassen und ist es primäre Bindung in einer anderen Familie eingegangen, dann ist eine Rückführung nahezu ausgeschlossen... 
Es können nur jene Kinder zurückgeführt werden, welche die Möglichkeit hatten, eine primäre Bindung zu ihren leiblichen Eltern oder einem Elternteil aufzubauen und wenn die Beziehung zu den Eltern durch Kontakte, Telefonate etc. bewahrt werden konnte... 
Ist eine Beziehung zwischen Säugling oder Kleinkind und dem Elternteil über einen längeren Zeitraum abgebrochen, dann wäre eine Rückführung nahezu ein Neuanfang, ein zweiter tiefer Bruch im Leben... 
Säuglinge dürften eigentlich nur für maximal ein halbes Jahr bei einer hohen Dichte von Kontakten fremduntergebracht werden. 
Können Eltern diese Bedingungen nicht einhalten, so müssen sie früh im Hinblick auf eine Langzeitunterbringung ihres Kindes beraten werden, um schwerwiegende seelische Verletzungen ihres Kindes zu vermeiden.  
Dies schließt nicht aus, dass die Eltern Eltern bleiben und Elternrechte innehaben, dass sie ihr Besuchsrecht wahrnehmen. 
Doch sie müssen durch Beratung ihres ASD schmerzlich lernen, ihrem Kind sein langfristiges Zuhause in der Pflegefamilie zuzubilligen... 
Soll ein Kleinkind trotz des oben genannten Vorrangs des Schutzes früher Bindungen zurückgeführt werden, obwohl es keine feste Beziehung zu seinen Eltern aufbauen konnte, so müssen diese Eltern von den Fachleuten im Jugendamt so stark in ihre Verantwortung genommen werden, dass sie weiche Übergänge für ihr Kind gestalten. 
Sie sollten mehrere Wochen lang nahezu täglich in die Pflegefamilie kommen. Das Kind sollte dann ebenso oft von den Pflegeeltern in die Wohnung der Mutter oder/und des Vaters begleitet werden, allmählich öfter und länger dort gelassen werden, wieder zurückkehren. 
Jeder abrupte Verlust schadet dem Kind für sein ganzes Leben. Nur sehr sorgfältig geplante, langsame Übergänge und die Rückführung zu verständnisvollen Eltern, die begreifen, dass sie ihrem Kind einen existentiellen Schmerz zufügen, ist bei sehr kleinen Kindern vertretbar."

L. wurde weggerissen von uns, seiner sozialen Familie, zu der er seine primäre Bindung hat.
Wir konnten uns nicht verabschieden, ihm nichts erklären.
Seit zehn Wochen hat er keinen Kontakt zu uns und zu seinem über vier Jahre  gewohnten Leben.





Foto aufgenommen im Kaiserdom Speyer








Mittwoch, 2. Januar 2013

Danke!

Mit 607 Unterschriften haben wir am 30.12.2012 die Petition "Für Schutz und Erhalt der Bindungen unseres Pflegekindes L. an uns, seine soziale Famile" beim Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, Herrn Dieter Burgard, eingereicht.
Viele Menschen haben zu ihrer Unterschrift auch persönliche Worte  geschrieben.
Diese Kommentare kann man hier nachlesen.

Wir danken von ganzem Herzen allen Menschen, die ihre Stimme für L. gegeben haben oder unser Anliegen auf andere Weise unterstützen.

Stefanie Rabenschlag
Edeltraud Trautnitz


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Dienstag, 1. Januar 2013

Auf ein Neues!


Wie heimlicherweise
Ein Engelein leise
Mit rosigen Füssen
Die Erde betritt,
So nahte der Morgen.
Jauchzt ihm, ihr Frommen,
Ein heilig Willkommen!
Ein heilig Willkommen!
Herz, jauchze du mit!


In ihm sei's begonnen,
Der Monde und Sonnen
An blauen Gezelten
Des Himmels bewegt.
Du, Vater, du rate!
Lenke du und wende!
Herr, Dir in die Hände
Sei Anfang und Ende,
Sei alles gelegt!


Eduard Mörike