Mittwoch, 10. April 2013

Heute vor einem Jahr.


"Die Rückführung des Kindes aus der Pflegefamilie in die Herkunftsfamilie ist in der zentralen Vorschrift des § 1632 Abs. 4 BGB geregelt. Diese Vorschrift ist mithin eine Schutzvorschrift für Pflegekinder, die sich in Dauerpflege befinden und die in ihrer Entwicklung unter Umständen deshalb gefährdet werden könnten, weil ihre Eltern sie aus der Pflegefamilie herausnehmen wollen. Nach dem Zweck dieser Vorschrift sollen Pflegekinder geschützt werden, die seit längerer Zeit in einer Pflegefamilie sind. Der Zeitbegriff ist insoweit nicht absolut zu verstehen, sondern kinderpsychologisch, das heißt, es gilt ein relativer, an der Erlebnisverarbeitung von Kindern orientierter Zeitbegriff. Es kommt darauf an, ob die Pflegezeit dazu geführt hat, dass das Kind seine Bezugswelt in der Pflegefamilie gefunden hat und deshalb die Herausnahme zu diesem Zeitpunkt die Gefahr schwerwiegender psychischer Schäden mit sich brächte. Das Kind muss mithin eine tragfähige Beziehung in der Pflegefamilie entwickelt haben. Maßgeblich ist, dass das kindliche Zeitempfinden an die Möglichkeit und Geschwindigkeit von Bedürfnisbefriedigung gebunden ist, die das Kind als notwendig und zufriedenstellend empfindet...
Bei einem älteren Kind kann eine Herausnahme nach sechs Monaten möglich sein, während für ein einjähriges Kind sechs Monate sehr lang sein können. Die Rechtsprechung ist in diesen Zeitabschnitten sehr unterschiedlich gelagert. 18 Monate sind jedoch eine lange Zeit, wenn das Kind die ganze Zeit bei Pflegeeltern verbracht hat, vgl. Ffm FamRZ 04, 720."
So schreibt die Rechtsanwältin und Mediatorin Sigrid Pruss hier.

Das HerzBaumKind kam mit acht Monaten in unsere Familie;
es hatte lediglich seine ersten vier Lebenswochen in der Herkunftsfamilie verbracht,
die weiteren Monate sozial vernachlässigt in verschiedenen Krankenhäusern.
Von November 2008 bis Oktober 2012 hat es vier Jahre kontinuierlich Tag und Nacht in unserer Familie gelebt.



Blickt man aus dem Spielzimmer des Oberlandesgerichts Zweibrücken, sieht man auf die Heilig - Kreuz - Kirche mit ihrem hier hörenswerten Geläut.
Heute vor einem Jahr, es war der Dienstag nach Ostern, 10. April 2012, fand der erste Termin in unserer Angelegenheit beim OLG Zweibrücken statt. Meine große Tochter Friederike war mitgefahren und betreute das HerzBaumKind während der langen Wartezeit.
Unser Anwalt, Herr Steffen Siefert aus Köln, fasst diesen Gerichtstermin so zusammen:
"Wie üblich fasse ich kurz den Gerichtstermin vom 10.04.2012 zusammen. Hier gibt es aber wenig zu sagen, da die Kindeseltern ärgerlicherweise nicht erschienen, sondern unter recht fadenscheinigen Erklärungen eine derartige Verspätung ankündigten, dass von Seiten des OLG der Termin dann aufgehoben wurde. Mehr als interessant war aber sicher, was der Vorsitzende des OLG jenseits des Protokolls äußerte. Hier war meines Erachtens eine äußerst kritische Haltung zur angeordneten Herausnahme von L. spürbar. Das OLG sagte, man könne die Sache auch ganz anders sehen, als das Amtsgericht... Der Senat gab den Anwälten der Eltern mit auf den Weg, doch einmal auszuloten, ob nicht eine Einigung dahingehend sinnvoll sei, dass die Eltern mit dem weiteren Verbleib von L. einverstanden seien und sich nunmehr auf ihr neugeborenes Baby konzentrieren sollten und zu L. nur die Umgangskontakte beibehalten. Die Anwälte teilten mit, das mit ihren Mandanten besprechen zu wollen. Das OLG war über das Fernbleiben der Eltern so erbost, dass es auch jeweils ein Ordnungsgeld in Höhe von € 100,- verhängte, was äußerst selten geschieht. Und nicht zuletzt teilte das OLG mit, dass die weitere Verzögerung sicherlich für die Pflegeeltern spreche, hieraus also ein weiterer Nachteil für die Eltern folge, welchen diese sich selbst zurechnen müssten. Hieraus kann man ebenfalls schließen, dass neben der Erziehungsgeeeignetheit der Eltern auch das Bindungsargument beim Senat Gehör fand."

Durch verschiedene Urlaube verschob sich der neue Termin vom 10. April auf den 12. Juli,
wo das OLG seinen Aussagen vom 10. April nicht folgte, sondern sich den beschönigenden Darstellungen des Jugendamtes Rhein-Pfalz-Kreis und des LuZIE anschloss: Es solle auf diesem "erfreulichen" Wege weiter vorangegangen werden.







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