Dienstag, 8. Januar 2013

unterwegs



Heute erhielten wir bereits die Antwort des Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz, Herrn Dieter Burgard, dem wir am 30.12.2012 unsere Petition eingereicht hatten.


Der Bürgerbeauftragte schreibt am 7.1.2013:

Sehr geehrte Frau Rabenschlag,

in vorbezeichneter Angelegenheit liegt mir nunmehr die Stellungnahme der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises vor.

Nach deren Feststellungen sind Sie als sonderpädagogische Pflegestelle anerkannt und wurden insoweit auch im Rahmen der Bereitschaftspflege in Anspruch genommen. Im vorliegenden Fall hat die Herkunftsfamilie des Pflegekindes die Rückführung in den elterlichen Haushalt beim Familiengericht beantragt.

Die Amtsgerichte Speyer und Neustadt an der Weinstraße sowie das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken haben sich mit dieser Angelegenheit hinreichend befasst und die Rückführung in die Herkunftsfamilie beschlossen.

Dies wurde ferner auch in einem ausführlichen psychologischen Gutachten empfohlen. Um eine "sanfte" Rückführung zu erreichen, hat das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken Sie ferner verpflichtet, die Rückführung des Kindes aktiv zu fördern und zu begleiten.

Da Sie jedoch anstreben und auch gegenüber dem Gericht mitteilten, das das Kind bei Ihnen in der Pflegefamilie verbleiben müsse, da Ihrer Auffassung nach eine Rückführung in die Herkunftsfamilie keinesfalls in Betracht komme, wurde das Kind in einer anderen Bereitschaftspflegefamilie untergebracht. Dies war zum Wohl des Kindes erforderlich, um die durch die Gerichte beschlossene Rückführung zu gewährleisten. Aktuell wurde durch Sie beim Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße abermals ein Verfahren zur Rückführung des Kindes in die Pflegefamilie eingeleitet.

Das Amtsgericht Neustadt an der Weinstraße hat in der am 18.12.2012 stattgefundenen mündlichen Verhandlung Ihren Antrag auf Rückführung in die Pflegestelle abgelehnt und nach Anregung des Jugendamtes die Rückführung in die Herkunftsfamilie bereits zum 21.12.2012 im Hinblick auf das Wohl des Kindes befürwortet. Die Entscheidung des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße wird in den nächsten Tagen den Beteiligten schriftlich zugestellt werden.

Ich bedaure, Ihnen keine günstigere Nachricht geben zu können.

Nach den mir vorliegenden Informationen kann das Vorbringen der Kreisverwaltung des Rhein-Pfalz-Kreises derzeit nicht beanstandet werden.

Dennoch möchte ich Ihnen Gelegenheit geben, sich zum Ergebnis der Ermittlungen zu äußern.

Mit freundlichen Grüßen
in Vertretung
                                                                                                                                                


Peter Schöpflin
stellv. Bürgerbeauftragter
                                                                                                                                                            









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