Dienstag, 20. November 2012

"Großes Besteck"


Wir möchten an dieser Stelle sagen, dass es uns fernliegt, die Arbeit der Jugendämter in Frage zu stellen.
Wir arbeiten seit 1999 als Pflegefamilie, genauer als Sonderpädagogische Erziehungsstelle mit dem Schwerpunkt in der Betreuung behinderter Kinder.

Unser erstes Pflegekind kam über das Jugendamt Frankfurt zu uns. M. ist heute erwachsen und lebt in einer Einrichtung, die seinem speziellen Betreuungsbedarf gerecht wird.
Wir haben im Lauf der Jahre zwanzig Kinder in ihrem Hiersein und auch in ihrem Weitergehen begleitet und blicken auf eine gute Kooperation mit den einzelnen Jugendämtern zurück.

Auch im Fall von L. verliefen die ersten beiden Jahre, in denen er bei uns lebte, in guter Kooperation mit dem Jugendamt des Rhein-Pfalz-Kreises. Die zuständigen Mitarbeiter wollten, dass L. auf jeden Fall bei uns verbliebe, da er wegen seiner dramatischen und traumatisierenden Krankenhausvorgeschichte keine weiteren Bindungsabbrüche erleben sollte.
Es gibt Empfehlungen, die durchaus auch in Jugendämtern so gehandhabt werden, dass für Kinder unter drei Jahren, die in Pflegefamilien leben, nach spätestens 12 Monaten entschieden sein muss, wo ihr dauerhafter Lebensort ist; für Kinder zwischen drei und sechs Jahren sollte es spätestens nach 24 Monaten keinen Wechsel mehr geben.
L. war 8 Monate alt, als er im November 2008 zu uns kam. Vier Monate später wurden wir gefragt, ob er denn bei uns bleiben könne, was wir bejahten.-

Am 25.10.2012 wurde das Kind, das ohne Unterbrechung seit vier Jahren bei uns lebte und gedieh und sich verwurzelt hat nicht nur in der engeren Familie, sondern auch bei Nachbarn, Freunden und Bekannten, ohne Ankündigung oder jegliche Vorbereitung vor unserem Haus abgeholt.
Als ich (Stefanie) Widerstand leistete, drohte man mir mit dem "großen Besteck" - ein Ausdruck, den ich bis dahin nicht kannte und der bedeutet, die Polizei zu rufen. Das Kind weinend und ausgeliefert inmitten dieser abstrusen Diskussion...gelockt mit Süßigkeiten und Bilderbuch...
Weil wir nicht kooperativ an der Hinführung des Kindes zu den leiblichen Eltern mitarbeiten, gefährden wir "massiv" das Kindeswohl, so lautet die Begründung.
Wir wurden abgekappt, damit der Plan aufgeht, der laut OLG-Beschluss durchgeführt werden muss, komme was da wolle...
Gleichzeitig wurde der OLG-Beschluss, der einen Verbleib des Kindes bis mindestens 31.1.2013 bei uns vorsah, durch das Jugendamt selbst gekippt.



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